Bewertung Viktoria-Stiftung Richigen
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Viktoria-Stiftung Richigen in Worb wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Viktoria-Stiftung Richigen
Die Stiftung führt Institutionen oder Betriebe, die der Förderung der persönlichen, schulischen, beruflichen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dienen. Das als zentraler Betrieb geführte Heim der Viktoria-Stiftung Richigen dient der sozialpädagogisch und therapeutisch ausgerichteten Erziehung, Betreuung, Schulung, Ausbildung und Berufsabklärung von Jugendlichen, die ihre Ablösungs- und Integrationsaufgaben im bisherigen Umfeld nicht bewältigen konnten. Eine geschlossene Abteilung dient dem Vollzug von angeordneten Massnahmen durch Gerichte oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Eine Aufnahme in das Jugendheim setzt generell die strafrechtliche oder zivilrechtliche Einweisung voraus. Die Stiftung kann auch weitere Institutionen oder Betriebe führen, insbesondere solche, die den Übergang vom Aufenthalt im Jugendheim in die selbständige Lebensführung fördern. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige und öffentliche Zwecke und keinerlei Erwerbszwecke.