Bewertung Vereinigung Berner Gemeinwesenarbeit VBG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Vereinigung Berner Gemeinwesenarbeit VBG in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Vereinigung Berner Gemeinwesenarbeit VBG
Die VBG leistet - auf allen Handlungsfeldern gemäss Grundlagenpapier - Gemeinwesenarbeit. Die VBG vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Leistungsvertragspartner, der Einwohnergemeinde Bern und gegenüber Dritten. Sie berät und unterstützt ihre Mitglieder (Trägervereine der Quartierzentren und -treffs). Die VBG verhandelt mit der Einwohnergemeinde (BSS, Jugendamt) über den Leistungsvertrag, sie unterzeichnet ihn, überwacht die Erfüllung der vereinbarten Leistungen und rapportiert der Auftraggeberin. Sie kann ausserhalb des Leistungsvertrags Aufträge von Dritten übernehmen und handelt mit diesen die finanzielle Entschädigung aus. Die VBG erfüllt gegenüber ihren Mitarbeitenden die Arbeitgeberfunktionen und schliesst mit dem VPOD einen Gesamtarbeitsvertrag ab. Die Mitarbeitenden der VBG werden fachlich und personell geführt, die Unterstellungsverhältnisse werden in Stellenbeschreibungen festgelegt.