Bewertung Verein punkto Eltern, Kinder & Jugendliche
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Verein punkto Eltern, Kinder & Jugendliche in Baar wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein punkto Eltern, Kinder & Jugendliche
Der Verein punkto Eltern, Kinder & Jugendliche ist eine gemeinnützige Organisation, welche parteipolitisch und konfessionell neutral ist. Der Verein unterstützt mit seinen unterschiedlichen Dienstleistungen Familien, insbesondere die psychosoziale Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Ziel ihnen eine vielfältige und nachhaltige gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Der Verein betreibt zu diesem Zweck ein Fachzentrum für Eltern, Kinder & Jugendliche mit den Schwerpunkten Kinder- und Jugendschutz, Förderung, Beratung, Begleitung und Prävention. Die Dienstleistungen werden im Auftrag des Kantons, der Gemeinden und von privaten Organisationen erbracht. Der Verein verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Der Verein kann alle Tätigkeiten ausüben und notwendigen und angemessenen Massnahmen treffen welche zur Erreichung und Förderung der vorgenannte Ziele beitragen.