Bewertung Verein Technologie Forum Zug
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Verein Technologie Forum Zug in Steinhausen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein Technologie Forum Zug
Der Verein bezweckt eine effiziente Unterstützung seiner Mitglieder durch verschiedene fach- und branchenspezifische Angebote sowie durch interne und externe Vernetzung. Der Verein ist im Wirtschaftsraum Zug tätig. Seine Plattformen, Angebote und Aktivitäten dienen zur Förderung von Industrieclustern, die für den Wirtschaftsraum wichtig sind. Der Verein arbeitet eng mit verschiedenen regionalen, nationalen und internationalen Institutionen zusammen. Die Organe und die Mitglieder des Vereins Technologie Forum Zug bekennen sich zur Einhaltung des Kartell- und Wettbewerbsrechts. Sie verpflichten sich, die Aktivitäten des Vereins nicht dazu zu nutzen, um den Wettbewerb in gesetzeswidriger Weise zu verfälschen oder zu behindern und weder direkt noch indirekt wettbewerbsrelevante Geschäftsinformationen auszutauschen. Der Geltungsbereich dieser Verpflichtung umfasst den formellen Informationsaustausch im Rahmen der offiziellen Vereinsveranstaltungen, den informellen Informationsaustausch ausserhalb der Vereinsaktivitäten sowie den schriftlichen Informationsaustausch. Die Einhaltung der Kartell- und Wettbewerbsregeln liegt in der Verantwortung der Vereinsmitglieder, respektive ihrer Vertreter.









