Bewertung Verein Schrittli
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Verein Schrittli in Bonstetten wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein Schrittli
Der Verein bezweckt die Unterstützung von Eltern, Familie, Bezugspersonen und betreuenden Personen von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den betroffenen Familien und den für sie relevanten Leistungserbringern, Fachpersonen, Behörden, Ämtern und Versicherern. Zur Erreichung dieses Zwecks betreibt, pflegt und entwickelt der Verein insbesondere die digitale Plattform und Applikation schritt.li und stellt diese einem grundsätzlich offenen Kreis betroffener Personen kostenlos zur Verfügung. Die Unterstützungsleistungen stehen den begünstigten Personen unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft offen. Vereinsmitglieder erhalten hinsichtlich dieser Unterstützungsleistungen keine besonderen Vorteile oder Vergünstigungen. Der Verein verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Allfällige Überschüsse werden ausschliesslich zur Verfolgung des Vereinszwecks verwendet.









