Bewertung Verein Landschaftstheater Ballenberg
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Verein Landschaftstheater Ballenberg in Hofstetten bei Brienz wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein Landschaftstheater Ballenberg
Der Verein bezweckt, regelmässig Theaterstücke im Freilichtmuseum Ballenberg zur Aufführung zu bringen, die sich den landschaftlichen und architektonischen Bedingungen des Geländes und der Gebäude sowie dem historisch konzeptionellen Charakter des Museums als Ausstellungsstätte für ländliche Bau- und Wohnkultur anpassen. Der Verein kann sämtliche Vorkehrungen treffen und Rechtsgeschäfte abschliessen, welche ihm geeignet scheinen, den Vereinszweck direkt oder indirekt zu fördern. Er kann Grundstücke erwerben und sich an Unternehmen, Gesellschaften und anderen juristischen Personen beteiligen. Er ist legitimiert zur Verbandsbeschwerde und zur Einlegung sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Rechtsmittel, die direkt oder indirekt mit dem Vereinszweck zusammenhängen.