Bewertung Verein Berufliche Grundbildung Augenoptik VBAO
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Verein Berufliche Grundbildung Augenoptik VBAO in Olten wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein Berufliche Grundbildung Augenoptik VBAO
Fördert eine zukunftsgerichtete und praxisorientierte berufliche Grundbildung, legt die Bildungsziele und -inhalte der beruflichen Grundbildung fest, sichert durch die berufliche Grundbildung Möglichkeiten des Zugangs zu Weiterbildungen auf der Tertiärstufe, ist Träger der überbetrieblichen Kurse üK für Augenoptiker/in EFZ, regelt die Durchführung des Qualifikationsverfahrens QV für Augenoptiker/in EFZ, sichert den Informationsfluss zwischen seinen Mitgliedern und weiteren an der beruflichen Grundbildung beteiligten und interessierten Organisationen und Institutionen, insbesondere kann er Massnahmen im Bereich Marketing für die berufliche Grundbildung anregen, planen und umsetzen (z.B. Nachwuchswerbung), kann didaktische Lehr- und Lernmittel und weitere Bildungsunterlagen realisieren und vertreiben, kann einen Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG (Bundesgesetz über die Berufsbildung) einrichten und verwalten, zieht bei Bedarf die engagierten Berufs- und Fachorganisationen und mögliche Arbeitgeber zur Erarbeitung einer zukünftigen Berufsreform sowie zur Weiterentwicklung des Berufsbildes zusammen und kann hierfür Projektteams bilden und beauftragen, vertritt die Interessen seiner Mitglieder bezogen auf die berufliche Grundbildung gegenüber den Berufsbildungsbehörden des Bundes und der Kantone sowie gegenüber den Sozialpartnern und anderen Berufsorganisationen und installiert für die Erfüllung seiner Aufgaben eine Berufsbildungskommission BBK, eine Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität SKBQ, eine Kurskommission üK sowie eine Aufsichtskommission üK.