Bewertung Verein Arbeitgeberkrippe St.Gallen
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Verein Arbeitgeberkrippe St.Gallen in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein Arbeitgeberkrippe St.Gallen
Der Verein verfolgt einen ideellen Zweck. Er betreibt zur Erfüllung dieses Zwecks eine oder mehrere Kinderkrippen in der Stadt St.Gallen für die Kinder der Mitarbeitenden von Stadt und Kanton St.Gallen und allenfalls weiterer Arbeitgeber in der Stadt St.Gallen. Die Krippen sollen kostendeckend geführt werden. Das Ziel der Gründungsmitglieder ist die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer und dadurch die Steigerung des Frauenanteils in den Verwaltungen und die Steigerung der Familienfreundlichkeit der beteiligten Arbeitgeber. Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. Die Krippen sollen kostendeckend geführt werden. Falls eine Vollbelegung mit Kindern der Mitarbeitenden von Stadt und Kanton St.Gallen nicht möglich ist, können einzelne Plätze an die Öffentlichkeit abgegeben werden.