Bewertung Verein Andelic Fight Promotion
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Verein Andelic Fight Promotion in Mellingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verein Andelic Fight Promotion
Der Verein bezweckt die Förderung des Kampfsports sowie die Organisation, Unterstützung und Durchführung von Kampfsportveranstaltungen, Trainings, Ausbildungen und weiteren sportbezogenen Aktivitäten. Der Vereinszweck umfasst insbesondere die Förderung von Disziplinen wie MMA, K1, Muay Thai, Boxen, Grappling und weiteren verwandten Kampfsportarten. Der Verein kann Fighter, Trainer, Coaches, Referees, Judges und weitere Fachpersonen fördern, einsetzen, ausbilden oder mit ihnen zusammenarbeiten. Der Verein kann Nachwuchs-, Amateur-, Semi-Pro- und Profisport unterstützen, sofern dies dem Vereinszweck dient. Der Verein kann zur Erfüllung seines Zwecks Veranstaltungen planen und durchführen, Bewilligungen einholen, Reglemente erlassen, Sponsoren und Partner gewinnen, Medien- und Werbeleistungen erbringen oder beziehen sowie mit Behörden, Verbänden, Vereinen, Gyms, Veranstaltern und weiteren Organisationen zusammenarbeiten. Sämtliche Einnahmen des Vereins werden zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet. Eine private Ausschüttung von Vereinsgewinnen an Mitglieder ist ausgeschlossen. Zulässig sind angemessene Entschädigungen, Honorare, Spesenvergütungen oder Vergütungen für effektiv erbrachte Leistungen, sofern sie im Interesse des Vereins liegen und vom zuständigen Organ beschlossen oder genehmigt wurden.









