Bewertung Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ»
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Bewertung
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Die Konsumentenbewertung für Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ» in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ»
Der Verband bezweckt die Förderung und Aufrechterhaltung eines fairen und freien Wettbewerbs im schweizerischen Zahlungsverkehrsmarkt, insbesondere im Markt für Zahlungsmittelakzeptanz, im Interesse seiner Mitglieder. Zur Erreichung dieses Zwecks ergreift der Verband im Interesse seiner Mitglieder aktiv alle erforderlichen Massnahmen, um den fairen und freien Wettbewerb im schweizerischen Zahlungsverkehrsmarkt und im Markt für Zahlungsmittelakzeptanz zu gewährleisten. Der Verband ist dabei frei in der Wahl der Mittel, wobei behördliche und gerichtliche Schritte im Vordergrund stehen. Dies umfasst insbesondere folgende Massnahmen gestützt auf das schweizerische Kartellgesetz: (1) Interventionen bei der Wettbewerbskommission (WEKO) im Interesse der Mitglieder; (2) Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung und Unterlassung von Wettbewerbsbeschränkungen im Interesse der Mitglieder; (3) Durchsetzung geldwerter Ansprüche, die dem Verband von seinen Mitgliedern abgetreten wurden, die aus unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen resultieren; (4) Gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung, die dem Verband von seinen Mitgliedern zur kollektiven Durchsetzung abgetreten wurden, einschliesslich der Vertretung in Vergleichsverhandlungen und der Einziehung der zugesprochenen Beträge; (5) Beratung und Begleitung von Mitgliedern bei deren selbständigen Durchsetzung geldwerter Ansprüche, die aus unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen resultieren, sowie bei der gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung. Die Abtretung von Schadenersatzansprüchen und anderen geldwerten Ansprüchen der Mitglieder setzt ein schriftliches Verpflichtungs- sowie Verfügungsgeschäft voraus. Die Mitglieder bleiben frei, ihre Ansprüche selbstständig geltend zu machen, sofern keine ausdrückliche Abtretung an den Verband erfolgt ist.









