Bewertung VINCI Energies Unterstützungsfonds
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für VINCI Energies Unterstützungsfonds in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über VINCI Energies Unterstützungsfonds
Die Stiftung bezweckt folgendes: die Unterstützung von Arbeitnehmern und ehemaligen Arbeitnehmern der Stifterfirma oder ihren Angehörigen im Fall von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Alter, Tod und unverschuldeten Notlagen; bei der beruflichen Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihrer Hinterbliebenden mitzuwirken durch Äufnung der Arbeitgeberbeitragsreserve und Sicherstellung der Beitragspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Personalvorsorgeeinrichtungen der Stifterfirma. Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Stifterfirma finanziell oder wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Über die Gewährung von Unterstützungen und über deren Art und Umfang entscheidet ausschliesslich der Stiftungsrat.