Bewertung Urlit AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Urlit AG in Flüelen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Urlit AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Veräusserung, die Verwaltung, die Vermietung, die Vermittlung, das Halten von Immobilien; das Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen Immobilien, Hauswartung und Unterhalt; Beratung und treuhänderische Dienstleistungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten; Beratung und Vermittlung im Bereich der Konfliktvermeidung und -bewältigung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Sie kann Darlehen oder Garantien zugunsten ihrer Aktionäre oder Drittpersonen gewähren, Bürgschaften zur Absicherung von Darlehen, Darlehen durch Ausstellung oder Verpfändung von Hypothekartiteln oder durch Zeichnung von anderen finanziellen Verpflichtungen garantieren.