Bewertung Unterstützungskasse der Rheinmetall Air Defence AG
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Sterne-Bewertung:
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Bewertung
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Die Konsumentenbewertung für Unterstützungskasse der Rheinmetall Air Defence AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Unterstützungskasse der Rheinmetall Air Defence AG
2.1 Die Stiftung bezweckt, (a) Leistungen an ihre Destinatäre zu erbringen, wenn diese unterstützungsbedürftig geworden sind. Destinatäre der Stiftung sind (a) Arbeitnehmer der Stifterfirma, (b) Arbeitnehmer der RWM Schweiz AG, Zürich (UID CHE-106.099.380, nachfolgend "Tochterfirma") solange die Stifterfirma kapital- und/oder stimmenmässig mit mindestens zwei Fünfteln an der Tochterfirma beteiligt ist, (c) Personen, die bis zum Zeitpunkt ihrer ordentlichen oder vorzeitigen Pensionierung oder des Anspruchs auf eine IV-Vollrente Arbeitnehmer der Stifterfirma oder der Tochterfirma waren sowie (d) Hinterbliebene aller in Abs. 2.1 (a) genannten Personen; (b) Beiträge an Sozialpläne oder ähnliche Massnahmen der Stifterfirma oder der Tochterfirma zu leisten, die dem Ausgleich von Härten des Stellenverlusts bei Redimensionierung, Umstrukturierung oder Umgestaltung ähnlicher Art der Stifterfirma oder der Tochterfirma dienen. 2.2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen bzw. Beiträge aus dem Stiftungsvermögen; der Stiftungsrat entscheidet nach pflichtgemässem Ermessen. 2.3 Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Stifterfirma oder die Tochterfirma rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B. Familienzulagen, Gratifikationen). 2.4 Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke und erstrebt keinen Gewinn. Ihr Vermögen ist ausschliesslich dem vorgenannten Zweck gewidmet.









