Bewertung Trimmiser Industrielle Betriebe (TIB)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Trimmiser Industrielle Betriebe (TIB) in Trimmis wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Trimmiser Industrielle Betriebe (TIB)
Führen im Auftrage der Gemeinde, unter Beachtung der Gemeindegesetze und Reglemente, folgende Aufgaben aus: Abfallentsorgung, Organisation der Abfallentsorgung, Erstellung, Betrieb und Unterhalt der dazu erforderlichen Anlagen; Abwasserentsorgung, Ableitung und Sicherstellung der Reinigung des Abwassers aus öffentlichen und privaten Grundstücken, Erstellung, Betrieb und Unterhalt der dazu erforderlichen Anlagen; Wasserversorgung, Betrieb des Wasserwerks, d.h. Fassen und Verteilen des Grund- und Quellwassers, Erstellung, Betrieb und Unterhalt der dazu erforderlichen Anlagen; Elektrizitätsversorgung, Betrieb einer zweckmässigen Energieversorgung sowie Erstellung, Betrieb und Unterhalt der erforderlichen Anlagen; der Gemeindevorstand kann den TIB weitere Aufgaben übertragen.