Bewertung The African Investment Program
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für The African Investment Program in Ettingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über The African Investment Program
Der Verein bezweckt die Wissenschaftsförderung im Bereich der Volkswirtschaftslehre insbesondere der Finanzökonomie in Afrika. In Verweis auf die westlichen Gesellschaften (Länder der Europäischen Union und Nordamerikas), untersucht der Verein die wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen, historischen und anthropologischen Faktoren die für den wirtschaftlichen Wohlstand in den afrikanischen Ländern zuständig sind. Der Verein strebt danach Afrikas wachsende internationale Forschungszusammenarbeit vor allem in der Volkswirtschaftslehre zu stärken und somit Afrikas Forschungsproduktivität zu steigern. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäss gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Verein fremd sind, oder durchunverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigen.