Bewertung Tavis Capital AG
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Tavis Capital AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Tavis Capital AG
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsdienstleistungen sowie das Erbringen von unterstützenden Dienstleistungen im Bereich der allgemeinen Finanz- und Vermögensberatung an institutionelle, professionelle und private Kunden weltweit, einschliesslich der Tätigkeit als Vermögensverwalterin kollektiver Kapitalanlagen nach Massgabe des Finanzinstitutsgesetzes (FlNlG) bzw. der Kollektivanlagengesetzgebung (KAG). Die Gesellschaft kann für eine oder mehrere kollektive Kapitalanlagen die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement sicherstellen. Die Gesellschaft übt keine der nachfolgenden Tätigkeiten aus: - Eigenhandel; - Fondsgeschäft für ausländische kollektive Kapitalanlagen im Sinne von Art. 26 Abs. 2 FINIG; - Administrative Tätigkeiten im Fondsbereich im Sinne von Art. 26 Abs. 3 FINIG; - Individuelle Vermögensverwaltung einzelner Portfolios im Sinne von Art. 6 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 FINIG; - Vertretung ausländischer kollektiver Kapitalanlagen im Sinne von Art. 13 Abs. 2 lit. h KAG. Die Gesellschaft kann in ihrer Funktion als Vermögensverwalterin von kollektiven Kapitalanlagen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an Dritte im In- und Ausland delegieren, soweit das im Interesse einer sachgerechten Verwaltung liegt. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen und alle mit den vorgenannten Zwecken unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräussern.