Bewertung TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband
TREUHANDISUISSE ist ein Zentralverband und bezweckt als Dachorganisation die Vereinigung von Berufs- und Arbeitgeberverbänden, deren Mitglieder auf dem Gebiet des Treuhandwesens in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein tätig sind. Er hat zum Ziel, das Ansehen und die Interessen des Berufsstandes zu wahren, zu fördern und zu vertreten. Die wesentlichen Aufgaben des Verbands sind: die Förderung der für die Ausübung des Treuhänderberufes notwendigen Aus- und Weiterbildung; die Durchführung von Diplom- und Fachprüfungen für Treuhänder und ihr Personal; der Erlass von Standesregeln für die Mitglieder der Sektionen und der Erlass von Regeln für das standesrechtliche Verfahren; das Schaffen von Einrichtungen und Rahmenbedingungen, welche die Berufsausübung erleichtern; die Wahrung der Interessen der Sektionsmitglieder bei ihrer Berufsausübung; die Förderung der Beziehungen zwischen den Sektionen und ihren Mitgliedern; die Herausgabe einer eigenen Zeitschrift, die zugleich Publikationsorgan des Verbands ist; die Unterstützung, Förderung und Bekanntmachung jeglicher Entwicklungen, die direkt oder indirekt dem Treuhandwesen dienen; die Führung einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) gemäss Art. 24 GwG durch eine SRO-Kommission, welche eigene Statuten, ein eigenes Reglement sowie eine eigene Schiedsordnung erlässt, die von der Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA genehmigt werden. Die SRO erlässt eigenständig fachtechnische Weisungen gegenüber seinen Mitgliedern.