Bewertung TRELIMA AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für TRELIMA AG in Gossau (SG) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über TRELIMA AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Entwicklung, die Verwaltung, die Vermietung und die Veräusserung von Immobilien sowie von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften. Sie kann Dienstleistungen entlang des Immobilien-Lebenszyklus erbringen und mit immobilienbezogenen Produkten und Rechten handeln. Darüber hinaus kann die Gesellschaft in weiteren Branchen unternehmerisch tätig sein, insbesondere Produkte entwickeln, herstellen und vertreiben sowie Beratungs-, IT-, Marketing-, Management- und weitere Dienstleistungen erbringen. Sie kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an Unternehmen beteiligen sowie Immaterialgüterrechte und weitere Vermögenswerte erwerben, halten, verwerten oder veräussern. Die Gesellschaft kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften leisten. Bewilligungspflichtige Tätigkeiten übt sie nur im Rahmen der jeweils anwendbaren Vorschriften aus.









