Bewertung Swiss Payments Assets AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Swiss Payments Assets AG in Horgen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Swiss Payments Assets AG
Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Kreditkartenforderungen gegenüber Kreditkartenkunden sowie von damit zusammenhängenden Rechten als Bestandteil von Refinanzierungstransaktionen (z.B. Verbriefungen) der Swisscard AECS GmbH (CH-020.3.020.834-6), Horgen, Schweiz und/oder eines jeden Additional Originator (zusätzlichen Verkäufer von Kreditkartenforderungen) gemäss dem Receivables Sale and Purchase Agreement (Vertrag betreffend den Verkauf von Kreditkartenforderungen) zwischen der Gesellschaft und der Swisscard AECS GmbH (CH-020.3.020.834-6), Horgen, Schweiz. In diesem Rahmen ist die Gesellschaft befugt, solche Kreditkartenforderungen und damit zusammenhängende Rechte zu erwerben sowie Darlehensverträge abzuschliessen. Die Gesellschaft kann insbesondere folgende Verträge (oder Verträge mit ähnlichem wirtschaftlichen Hintergrund) abschliessen (wobei deren genaue Bezeichnung variieren kann): Asset SPV Master Framework Agreement (Vereinbarung betreffend Definitionen und allgemeine Bestimmungen), Receivables Sale and Purchase Agreement (Vertrag betreffend den Verkauf von Kreditkartenforderungen), Servicing Agreement (Dienstleistungsvertrag), Collateral Certificate Trust Deed (Vertrag betreffend Sicherungsdarlehen), lssuer Certificate No. 1 Supplement (Vertrag betreffend erstmaliges Darlehen an den Emittenten), lssuer Certificate No. 1 (Urkunde über erstmaliges Darlehen an den Emittenten), Originator Certificate Supplement (Vertrag betreffend Darlehen an die Verkäufer), Asset SPV Claims Assignment Agreement (Vertrag betreffend die Abtretung von Forderungen), Asset SPV Account Bank Agreement (Bankkontovertrag), Confirmation Agreement (Pfandhaltervertrag), Asset SPV Securities Account Control Agreement (Kontrollvereinbarung gemäss Bucheffektengesetz), Asset SPV Corporate Services Agreement (Vertrag betreffend die Erbringung gesellschaftsrechtlicher Dienstleistungen) und Subscription Agreement (Vertrag betreffend die Zeichnung von Anleihen) sowie alle andern, in diesem Zusammenhang oder für weitere Verbriefungen notwendigen Verträge (nachfolgend die "Transaktionsdokumente"). Die Gesellschaft darf keine kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die nicht direkt oder indirekt dem Gesellschaftszweck dienen. Die Gesellschaft darf ihr übertragene Kreditkartenforderungen gegenüber Kreditkartenkunden nicht verkaufen und weiter übertragen, soweit dies nicht durch die Transaktionsdokumente vorgesehen ist. Es ist ihr weiter untersagt, Liegenschaften zu erwerben oder zu halten, es sei denn, die Gesellschaft erwirbt sie durch Verwertung von erworbenen Pfandrechten. Sie darf sich an keinen Unternehmen beteiligen. Sie darf weder für sich oder Dritte Sicherheiten stellen, noch Garantien, Bürgschaften und dergleichen zu Gunsten Dritter abgeben (ausser dies ist durch die Transaktionsdokumente vorgesehen).









