Bewertung Swiss Music Promoters Association (SMPA)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Swiss Music Promoters Association (SMPA) in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Swiss Music Promoters Association (SMPA)
Die SMPA vertritt die Anbieter von Populärkultur in der Schweiz. Die SMPA bearbeitet Fachfragen, informiert ihre Mitglieder, unterstützt den Austausch unter ihnen, generiert Mehrwerte für sie, setzt sich für die Erarbeitung und Einhaltung von Branchenstandards ein, engagiert sich für Aus- und Weiterbildung zu Gunsten der Branche, fördert ihr Ansehen und schafft und unterhält ein Netzwerk zu Gunsten der Kultur. Die SMPA bezweckt, national und international mit geeigneten Mitteln die gemeinsamen fachlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Interessen der Vereinsmitglieder bei Behörden, Politik, Kultur, Öffentlichkeit, Unternehmen, Verbänden und sonstigen Institutionen zu vertreten. Zur Erreichung des Zwecks kann der Verein alles Weitere unternehmen, was dem Vereinszweck förderlich sein kann.