Bewertung S+B Baumanagement AG Winterthur
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für S+B Baumanagement AG Winterthur in Winterthur wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über S+B Baumanagement AG Winterthur
Die Gesellschaft bezweckt die Bauberatung und Bauherrenbetreuung, Projektsteuerung, Generalplanung und die Tätigkeit als Generalunternehmung. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen, welche mit dem Geschäftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie kann Grundstücke kaufen, verkaufen, belasten, vermieten, überbauen, vermitteln und bewirtschaften. Die Gesellschaft kann ferner Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an Unternehmungen mit gleichartigem oder ähnlichem Geschäftsbereich im In- und Ausland beteiligen und sich mit solchen Unternehmungen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann Aktionären und Dritten Darlehen und Kredite gewähren, sich für Darlehen und Kredite von Aktionären und Dritten als Bürge verpflichten oder hierfür sonst wie Garantien abgeben, insbesondere durch Pfandbestellung oder durch Leistung von anderen Sicherheiten.