Bewertung Stone of Jordan GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stone of Jordan GmbH in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stone of Jordan GmbH
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Finanzierung und die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen in der Schweiz und im Ausland sowie die Ausübung von Organfunktionen bei solchen Gesellschaften. Weiter bezweckt sie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Unternehmensstrategie, -führung und -entwicklung. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten. Sie kann Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und veräussern sowie jegliche Geschäftstätigkeit ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten und verkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind.









