Bewertung Stiftung für zeitgenössische Musik, Theater und bildende Kunst
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Über Stiftung für zeitgenössische Musik, Theater und bildende Kunst
Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke: (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Förderung junger Komponistinnen und Komponisten, Autorinnen und Autoren, Regisseurinnen und Regisseure sowie weiterer Kulturschaffender im Bereich der klassischen Gegenwartsmusik, der zeitgenössischen Musikschöpfung sowie der darstellenden Künste, namentlich des Theaters, des Schauspiels und der szenischen Arbeit. Ebenso gilt dies analog für den Bereich der bildenden Kunst. b) die Förderung der unter Buchstaben (a) genannten Künstler durch die Vergabe von Auftragskompositionen, Auftragswerken und sonstige Auftragsarbeiten im Bereich der klassischen Musik, des Musiktheaters, des Schauspiels und der szenischen Literatur. c) die Durchführung und Förderung interdisziplinärer Projekte, welche Musik, Text, Schauspiel und szenische Gestaltung miteinander verbinden und neue künstlerische Ausdrucksformen erproben. d) die Durchführung und Förderung von Projekten, welche geeignet sind, die Entwicklung, Erprobung und Präsentation zeitgenössischer künstlerischer Ausdrucksformen zu begünstigen und Freiräume für neues Musik-, Theater- und Literaturschaffen sowie für künstlerische Kreativität, experimentelles Arbeiten sowie musikalisch-szenische Gestaltung zu schaffen. e) die Durchführung und Förderung von Festivals, Konzertreihen, Theaterproduktionen sowie szenischen Aufführungen, in denen neue musikalische und literarische Auftragsarbeiten bzw. neuere Werke, auch in Verbindung mit Werken des klassischen Repertoires, ein Forum finden können. f) die Durchführung und Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, die unter Buchstaben (b) genannten Werke der Allgemeinheit zu vermitteln und auch Kinder, Jugendliche und die musikwissenschaftlich nicht vorgebildete Öffentlichkeit ("Laienpublikum") mit dem Hören, Erleben und Verstehen zeitgenössischer Musik sowie mit Theater, Schauspiel und szenischer Kunst vertraut zu machen. Dies erfolgt insbesondere durch die Durchführung und Förderung von Konzerten, Aufführungen, szenischen Projekten, Workshops, musik- und theaterpädagogischen Vermittlungsangeboten sowie begleitenden Bildungsformaten; insbesondere die gezielte Durchführung und Unterstützung von Festivals, die die Konzentration des Publikums und die fachfremde Rezeption sowie das Verständnis für die unter Buchstaben (a) genannten neuen Werke fördern. Die Stiftung kann ihren Zweck - insbesondere wenn die unter Absatz (2) Satz 2 genannte Vermögensgrenze nicht erreicht ist - auch dadurch erfüllen, dass sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts die ihr zur Verfügung stehenden Mittel vollständig oder teilweise zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke zuwendet, wobei die von diesen Empfängern verfolgten Zwecke mit dem in Absatz (1) genannten Stiftungszweck übereinstimmen sollen. (4) Die Satzungszwecke werden - vorbehaltlich des Absatzes (3) - insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können in einzelnen Jahren auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Stiftungsorgane gefördert werden. Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig oder in gleichem Masse verwirklicht werden. Insbesondere wird die Stiftung die in Absatz (2) Buchstabe (b) und (f) genannte Tätigkeiten erst dann unmittelbar selbst durchführen, wenn sie - insbesondere vom Stifter - selbst zusätzliche Zuwendungen erhält. (5) Die Stiftung hat keine kommerziellen Zwecke und ist nicht gewinnstrebig. Die Stiftung ist in der Schweiz und im Ausland, vor allem auch in Deutschland, aktiv.









