Bewertung Stiftung für Bildung und Entwicklung (SBE)
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung für Bildung und Entwicklung (SBE) in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung für Bildung und Entwicklung (SBE)
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und Leistung von finanzieller Hilfe an (i) Student/innen und andere junge Menschen in Ausbildung, welche v.a. in Kasachstan domiziliert sind, zum Zweck ihrer Entwicklung, Bildung und Ausbildung im In- und Ausland; (ii) Institutionen und Initiativen zur Förderung von Bildung und sozialer Entwicklung in Kasachstan, der Schweiz und deren Nachbarstaaten, und (iii) andere gemeinnützige Institutionen und Projekte in Kasachstan und der Schweiz; alle mit dem Ziel, die Entwicklung, Bildung und Ausbildung von jungen Menschen in Kasachstan sowie die gegenseitige Verständigung und Zusammenarbeit zwischen der Bevölkerung von Kasachstan und der Schweiz zu fördern. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes dienen primär die Nettoerträge des Stiftungsvermögens. Im Bedarfsfall kann zur Aufrechterhaltung einer sinnvollen Fördertätigkeit auch auf das Vermögen zurückgegriffen werden. Der Stiftungsrat legt jährlich den für Förderzwecke zur Verfügung stehenden Betrag fest. Die Förderung erfolgt nach dem Ermessen des Stiftungsrates und ohne jeden Rechtsanspruch. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck und strebt keinen Gewinn an.