Bewertung Stiftung der Bonotec Holding AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung der Bonotec Holding AG in Konolfingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung der Bonotec Holding AG
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Bestandes der Bonotec Holding AG sowie der von dieser gehaltenen Gesellschaften und deren Fortführung als leistungsfähige Unternehmung zum Wohle des darin tätigen Personals und der Volkswirtschaft durch entsprechende Vertretung der sich im Eigentum der Stiftung befindlichen Aktien der Bonotec Holding AG. Dabei sind auch die Interessen der übrigen an der Unternehmung kapitalmässig Beteiligten angemessen zu berücksichtigen. Sie bezweckt die Unterstützung und Förderung der Personalausbildung im Rahmen der gesamten Unternehmung. Zusätzlich dazu bezweckt sie die Vorsorge für das Personal der Bonotec Holding AG und der von dieser gehaltenen Gesellschaften durch die Gewährung von Unterstützungen und Leistungen an den Arbeitnehmer oder dessen Angehörige und Erben im Falle von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder in sonstigen speziellen Notlagen. Es können im Weiteren Leistungen erbracht werden an den Arbeitnehmer für die Schulung oder berufliche Ausbildung seiner Kinder sowie für die Errichtung und den Betrieb von Wohlfahrtshäusern oder ähnlichen Einrichtungen zugunsten des Personals (z.B. Kindergärten und -krippen, Erholungsheime). Die Stiftung darf Leistungen im Sinne von Art. 338 und Art. 339 b), c) und d) des Obligationenrechts erbringen.