Bewertung Stiftung Tierheim St.Gallen
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Tierheim St.Gallen in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Tierheim St.Gallen
Die Stiftung, die bei ihrer Gründung vollumfänglich vom Tierschutzverein der Stadt St.Gallen und Umgebung alimentiert wird, bezweckt den Betrieb oder die Unterstützung eines Tierheims oder einer anderen Institution für die Aufnahme und Pflege herrenloser, unerwünschter oder notleidender Tiere inklusive der für sie notwendigen veterinärmedizinischen Massnahmen im Tätigkeitsgebiet des Tierschutzvereins der Stadt St.Gallen und Umgebung, welches die politischen Gemeinden St.Gallen, Andwil, Gaiserwald, Gossau, Häggenschwil, Muolen, Waldkirch und Wittenbach umfasst. Die Stiftung unterstützt im Allgemeinen den Einsatz für das Tierwohl und hat einen gemeinnützigen Charakter. Die Stiftung verfolgt keinen kommerziellen oder gewinnorientierten Zweck. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung kann Vergabungen direkt an gesuchstellende Destinatäre oder an bestehende zufolge gemeinnütziger und/oder öffentlicher Zwecksetzung steuerbefreite Institutionen mit gleichem oder gleichartigem Zweck und Sitz im Kanton St.Gallen und angrenzenden Kantonen ausrichten. Die Stiftung kann an Institutionen, welche ihren Sitz nicht in den oben genannten Kantonen haben, ausnahmsweise Beiträge ausrichten, wenn diese für Projekte oder die Versorgung herrenloser, unerwünschter oder notleidender Tiere im Kanton St.Gallen und angrenzenden Kantonen verwendet werden. Die Stiftung kann Grundstücke und Immobilien mieten, pachten, besitzen, erwerben und veräussern. Sie kann sich an Renovation, Um- oder Neubau von Betriebsräumen beteiligen, die den Stiftungszweck erfüllen.