Bewertung Stiftung Suone Niwärch
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Suone Niwärch in Ausserberg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Suone Niwärch
Die Stiftung bezweckt den Erhalt und die Aufwertung der Suone Niwärch in ihrem jetzigen Zustand. Bauliche Massnahmen sind nur zum Erhalt und nicht zur Begehungsvereinfachung vorgesehen. Weiter soll die Stiftung die Stärkung der Wahrnehmung der lokalen Bevölkerung wie auch der Besuchenden hinsichtlich dieses Zeitzeugnisses einer Anpassung an den Klimawandel unter höchst erschwerten Bedingungen bewirken. Die Stiftung kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Die Stiftung ist berechtigt, Liegenschaften zu erwerben, zu erstellen, zu mieten und Darlehensverträge abzuschliessen. Sie kann jede Art von Verträgen abschliessen und alle Massnehmen ergreifen, die mit dem vorgenannten Zweck im Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann staatliche und private Subventionen beantragen und empfangen, Spenden entgegennehmen und alle notwendigen und dienlichen Verträge und Abkommen mit staatlichen und privaten Organen abschliessen.