Bewertung Stiftung SWICA Gesundheitsorganisation
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung SWICA Gesundheitsorganisation in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung SWICA Gesundheitsorganisation
Die Stiftung bezweckt eine auf Kontinuität und Stabilität ausgerichtete Umsetzung der Versicherung aller Versicherten der SWICA gegen die Risiken von Unfall und Krankheit im Rahmen der obligatorischen und überobligatorischen Kranken- und Unfallversicherung. Zudem setzt sich die Stiftung für Anliegen zur Stärkung des schweizerischen Gesundheitswesens ein und kann in diesem Bereich insbesondere Projekte aus Lehre, Forschung und Prävention unterstützen. Zur Erreichung dieser Zwecksetzung kann die Stiftungen Unternehmen gründen, sich daran beteiligen, diese betreiben, diese finanzieren oder diese in anderer Weise unterstützen. Zur Wahrung der Rechte der Stiftung besteht ein Aktionärsbindungsvertrag betreffend die Firma SWICA Holding AG zwischen der SWICA Gesundheitsorganisation und der Stiftung. Der Stiftungsrat hat im Rahmen seiner Befugnisse allfällige Änderungen oder die Kündigung des Aktionärsbindungsvertrags unter der Wahrung der Rechte und im Interesse der Stiftung vorzunehmen und der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen.