Bewertung Stiftung Opiostop
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Opiostop in Unterseen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Opiostop
Die Stiftung bezweckt die Entzugsbehandlung "Opiostop" umfassend zu fördern und zu unterstützen. Die Stiftung will Suchtpatienten, welche sich einer Entzugsbehandlung "Opiostop" unterziehen möchten, finanziell unterstützen. Die Stiftung kann Behandlungen ganz oder teilweise unter Berücksichtigung der individuellen wirtschaftlichen Situation der Patienten finanzieren. Die Stiftung verfolgt das Ziel, dass die Behandlung "Opiostop" durch geeignete Kommunikationsmassnahmen bekannter wird. Sie pflegt den regelmässigen Kontakt zu Geldgebern und Gönnern. Sie hilft aktiv mit, die nötige Infrastruktur und Gerätschaften aufzubauen. Die Stiftung setzt sich dafür ein, dass die Behandlung "Opiostop" als kassenpflichtige obligatorische Krankenversicherungsleistung anerkannt wird. Sie unterstützt die dafür nötigen wissenschaftlichen Arbeiten und Studien inklusive der Objektivierbarkeit der Erfolgsrate. Die Stiftung verfolgt weiterhin die Ziele, die im "Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe" festgeschrieben sind (BetmG, revidierte Fassung vom 01.01.2012). Die hier formulierte Förderung der Abstinenz soll unterstützt werden. Insbesondere werden die festgehaltenen Bestrebungen unterstützt, die wissenschaftliche Forschung im Bereich der präventiven und therapeutischen Massnahmen zu fördern. In diesem Sinne sollen auch Schritte unternommen werden, die formulierte Förderung durch den Bund in Anspruch zu nehmen. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung prioritär in der Schweiz und in Europa tätig, kann aber auch Aktivitäten in anderen Ländern ausüben. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.