Bewertung Stiftung Literacy
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Literacy in Füllinsdorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Literacy
Die Stiftung bezweckt die Erschaffung, Durchführung und Verwaltung sowie die Unterstützung von Projekten im Bereich Bildung sowie soziale und kulturelle Veranstaltungen, insbesondere für Waisenkinder und Halbwaisen, im In- und Ausland. Die Stiftung kann sich unter Beibehaltung des Stiftungszweckes an anderen, wegen Gemeinnützigkeitsteuerbefreiten Institutionen mit gleicher oder möglichst ähnlicher Zwecksetzung beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, veräussern und verwalten. Ferner Finanzierung für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften eingehen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, verfolgt keinerlei Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Der Stifter behält sich eine Änderung des Stiftungszweckes im Sinne von Art. 86a ZGB vor.