Bewertung Stiftung Labor et Pax
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Labor et Pax in Freienbach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Labor et Pax
Die Stiftung bezweckt Folgendes: 1) Leisten eines grösstmöglichen Beitrags zur höheren Bildung bzw. Berufsbildung der vom Stifter in den beigefügten Reglementen und Erklärungen bezeichneten Personen oder ihrer Rechtsnachfolger. 2) Förderung der Entwicklung des Allgemeinwissens der Begünstigten der Stiftung in Bezug auf Menschen, Kunst und Wirtschaft mittels Reisen und Aufenthalten in Ländern weltweit, die in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht am weitesten entwickelt sind. 3) Bereitstellen der notwendigen Mittel oder Ausrüstung, damit sich die Begünstigten ihren allfälligen wissenschaftlichen oder industriellen Forschungsvorhaben von unbestreitbarem Interesse widmen können. 4) Unterstützung der besagten Begünstigten bei schwerer Erkrankung, Gebrechen, Berufsunfähigkeit oder Not durch die Zahlung regelmässiger oder gelegentlicher Beträge unter Berücksichtigung der Ressourcen der Stiftung und der Fortführung ihrer Aufgaben. 5) Unterstützung von Begünstigten, die ohne eigenes Verschulden in Not geraten, sowie das Leisten eines Beitrags zur Erleichterung ihres Lebens im Alter, falls sich ihre Mittel als unzureichend erweisen. 6) Abhängig von den Umständen lebenslange oder vorübergehende Unterstützung von Begünstigten, deren physische oder psychische Gesundheit unheilbar oder beeinträchtigt ist oder sein wird. 7) Zuteilen von Zuschüssen bei Eheschliessungen, die von den Eltern des Begünstigten als ehrbar angesehen werden, je nachdem als Geschenk oder Beteiligung an den Kosten der Aussteuer der Braut. 8) Förderung der beruflichen Existenzgründung der Begünstigten mithilfe von rückzahlbaren Darlehen. 9) Im Falle des Wegfalls der Erblinie der Begünstigten gemäss den beiliegenden Reglementen sind die jährlichen Nettoerträge gemäss Beschluss des Stiftungsrates an philanthropische Werke in der Schweiz zu verteilen, deren Zweck und Tätigkeit mit dem Motto "Labor et Pax" übereinstimmen, unter dessen Zeichen die vorliegende Stiftung gestellt wird.