Bewertung Stiftung KINDER-BRÜCKE
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung KINDER-BRÜCKE in Horn wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung KINDER-BRÜCKE
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung behinderter Säuglinge, Kinder und Jugendliche sowie deren Familienumfeld, insbesondere finanzielle Zuschüsse an Dritte für familienunterstützende Projekte oder Hilfeleistungen sowie Behandlungs- und Pflegekosten, die von öffentlichen Mitteln und Institutionen nicht abgedeckt werden, oder überbrückt Finanzlücken, bis ein Kostenträger ermittelt werden konnte. So weit zweckentsprechend können auch gesunde oder kranke nichtbehinderte Säuglinge, Kinder und Jugendliche unterstützt werden. Die Stiftung weist einen gemeinnützigen Charakter auf. Sie ist nicht gewinnorientiert, politisch unabhängig, verfolgt keinen Erwerbszweck und wird konfessionell neutral geführt. Die Stiftung folgt der UNO-Kinderrechtskonvention, insbesondere den Art. 23 und 24, welche den Anspruch eines geistig oder körperlich behinderten Kindes auf ein erfülltes und würdevolles Dasein mit grösstmöglicher Selbständigkeit und aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft festhalten wollen. Um ihre Ziele zu verwirklichen, ist die Stiftung verpflichtet, hauptsächlich in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein tätig zu sein. Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zweckes gemeinnützige Institutionen errichten oder sich an solchen beteiligen.