Bewertung Stiftung Freier öffentlicher Schulkreis Bennewil
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Sterne-Bewertung:
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Bewertung
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Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Freier öffentlicher Schulkreis Bennewil in Tafers wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Freier öffentlicher Schulkreis Bennewil
Nachhaltige Erhaltung der bestehenden Schulanlagen in Bennewil und der Liegenschaften Hubel. Die Stiftung stellt die Schulanlagen für Bildungs- und kulturelle Zwecke sowie für Familienanlässe und Feiern zur Verfügung. Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung die Trägerschaft für die Liegenschaften und die Kosten für die Verwaltung und den Unterhalt der Liegenschaften. Die Klassenzimmer werden der Gemeinde oder Institutionen, die keinen Erwerbszweck verfolgen, zu einem Mietpreis zur Deckung der Kosten oder gratis zur Verfügung gestellt. Die Zurverfügungstellung zu anderen Zwecken, beispielsweise für Familienfeiern, erfolgt gegen einen symbolischen Beitrag zur Deckung der effektiven Kosten. Die Stiftung verfolgt weder einen lukrativen noch einen kommerziellen Zweck. Sie bezweckt nicht die Erzielung von Gewinn oder den Betrieb eines Handelsgewerbes. Erträge werden ausschliesslich zur Erreichung der Ziele der Stiftung verwendet. Zweck der Stiftung ist im Weiteren die Pflege der Freundschaft unter den Ehemaligen des "Freier öffentlicher Schulkreis Bennewil", insbesondere unter denjenigen, die mit Spenden zum Bau des Schulhauses beigetragen haben. Diese Freundschaft wird insbesondere gepflegt, indem jährlich ein Treffen der Ehemaligen (der sogenannte Schulabend) organisiert wird, indem Ehemalige anlässlich ihrer höheren Geburtstage von Mitgliedern des Stiftungsrates besucht werden und ihnen ein Präsent überreicht wird, indem im Falle des Todes von Ehemaligen deren Angehörigen eine Beileidskarte mit einer Banknote für späteren Grabschmuck übergeben wird. Der Stiftungsrat erlässt mit Bezug auf die Besuche der Jubilare und die Todesfälle ein Reglement. Dieses Reglement muss ebenso wie allfällige späteren Änderungen der Aufsichtsbehörde zur (deklaratorischen) Genehmigung unterbreitet werden.