Bewertung Stiftung Florence Gottet
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Florence Gottet in Bremgarten (AG) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Florence Gottet
Die Stiftung bezweckt, die Kunst- und Antikensammlung von Dr. Stephan Gottet, insofern es sich dabei um archäologische Kulturgüter Europas, von der archaischen Epoche über die klassische Antike Griechenlands und Italiens und generell des Mittelmeerraums bis hin zur Spätantike, handelt, zu erhalten, sie der Forschung zur Verfügung zu stellen und nach Möglichkeit der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Gesamtheit der gestifteten Kulturgüter soll dem Kunstmarkt für alle Zeit entzogen bleiben. Der gesamte Fundus soll zunächst inventarisiert und nach Möglichkeit wissenschaftlich dokumentiert werden, um später geordnet der Forschung zur Verfügung gestellt und nach Möglichkeit auf geeignete Weise der Öffentlichkeit zur Anschauung zugänglich gemacht werden zu können. Teile des Fundus können zu diesen Zwecken vorübergehend oder dauernd Institutionen mit ähnlichem Zweck als Leihgaben übergeben oder geschenkt werden. Im Falle von Schenkungen müssen die dafür in Frage kommenden Institutionen belegen können, dass sie imstande sind, den Zweck der Stiftung gleichwertig oder gar besser erfüllen zu können als diese selbst. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck.