Bewertung Stiftung Familienhilfe
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Familienhilfe in Thun wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Familienhilfe
Die Stiftung bezweckt die Förderung von gesunden Ehen und Familien sowie die Unterstützung und Existenzsicherung von bedrängten Familien, wobei der Hilfe zur Selbsthilfe Priorität zukommen soll. Dieses Ziel wird angestrebt durch: Einzelfallhilfen an Familien und Ehepaare, wo weder private noch öffentliche Hilfe zur Verfügung steht bzw. vorhandene private oder öffentliche Hilfeleistung nicht ausreicht und zwar: zur Überbrückung von Notsituationen, z.B. durch Beiträge an Erholungsaufenthalte, Familienferien, Zahnpflege oder Zahnkorrekturen, Hauspflege bei Abwesenheit des erziehenden Elternteils oder bei Krankheit der Kinder von alleinerziehenden Vätern oder Müttern; zur Verbesserung der Lebensqualität, z.B. durch Finanzierung von Betten, sanitären Einrichtungen, Waschmaschinen; zum Erreichen der wirtschaftlichen Selbständigkeit alleinerziehender Väter oder Mütter, z.B. durch Beiträge an eine Aus- oder Weiterbildung, insbesondere nach einer infolge Mutterschaft bedingten Pause in der Erwerbstätigkeit, an Umschulung, soweit Stipendien nicht erhältlich sind oder nicht ausreichen; durch Beihilfen bei Schuldensanierungen, soweit es sich um Abzahlungsraten für Kompetenzstücke und rückständige Krankenkassenprämien handelt. Beiträge an kirchliche oder gemeinnützige Institutionen für Pilot- oder Forschungsprojekte, die der Zielsetzung der Stiftung entsprechen.