Bewertung Stiftung Dr. Julius von Ries
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Dr. Julius von Ries in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Dr. Julius von Ries
Die Stiftung bezweckt, aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens Beiträge an alle gegenwärtigen und ehemaligen Absolventen der vormaligen Pflegerinnen- und Laborantinnen-Schule Engeried, der städtischen Krankenpflegeschule Engeried Bern, der vereinigten Laborschule Engeried/Feusi, der Laborschule des Inselspitals sowie der Stiftung für medizinische Bildung MTT, Fachrichtung Labor und der AG Berner Bildungszentrum Pflege für folgende Belange auszurichten: in erster Linie an Kur- und Erholungsaufenthalte; in zweiter Linie (subsidiär) Ferienbeiträge; in dritter Linie Förderungsbeiträge für Aus- und Weiterbildung. In Ausnahmefälle kann für ausserordentliche Beiträge im Rahmen des Stiftungszweckes das Stiftungskapital angegriffen werden, solange dadurch der Fortbestand der Stiftung nicht gefährdet wird.