Bewertung Stiftung Dr. Hans und Hilde von Lorentz
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Dr. Hans und Hilde von Lorentz in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Dr. Hans und Hilde von Lorentz
Mit der Stiftung sollen hauptsächlich begabte Kinder bedürftiger Familien und Einzelpersonen gefördert werden. Zur praktischen Erreichung dieses Zweckes sollen aufgrund von Zeitungsanzeigen und eventueller Hinweistexte im Internet sowie anderer geeigneter Wege Eltern oder Elternteile, welche sich in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden sowie Lehrer, Behörden oder Dritte an die Stiftung gelangen können, um finanzielle Unterstützung bei der Förderung begabter Kinder und Jugendlicher zu erlangen. Ziel ist, solchen jungen Menschen, bei welchen entweder eine allgemeine hohe Intelligenz oder eine besondere Begabung auf einem wissenschaftlichen, künstlerischen oder technischen Gebiet festgestellt wird, entsprechende Ausbildungen zu ermöglichen, und zwar über eine geeignete Mittelschule, Fachschule, Fachhochschule, Universität oder technische Universität in der Schweiz, ausnahmsweise auch im Ausland. Diese finanzielle Unterstützung soll sich einerseits auf die Ausbildungskosten, einschliesslich des Lebensunterhaltes des oder der Unterstützenden beziehen, anderseits in Einzelfällen auch in Form von Beihilfen an bedürftige Eltern oder Elternteile, sofern ihnen durch die betreffende Ausbildung der Ausfall eines Einnahmeteils aus den benötigten, sonst früher eintretenden Arbeitseinkommen des oder der Geförderten erwächst. Dabei sind einerseits eventuelle Stipendien, anderseits, zutreffendenfalls, erhaltene Sozialleistungen und/oder finanzielle Leistungen Dritter zu berücksichtigen.