Bewertung Stiftung Diakoniewerk Neumünster - Schweizerische Pflegerinnenschule
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Bewertung
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Die Konsumentenbewertung für Stiftung Diakoniewerk Neumünster - Schweizerische Pflegerinnenschule in Zollikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Diakoniewerk Neumünster - Schweizerische Pflegerinnenschule
Die Stiftung hat zum Zweck, im Bereich der Gesundheitsfürsorge und des Sozialwesens gemeinnützig tätig zu sein. Sie engagiert sich dabei v.a. in vier Bereichen: Sie erbringt akutmedizinische und pflegerische Dienstleistungen durch den Betrieb eines Spitals. Sie unterhält Angebote für das Wohnen, die Begleitung und die Langzeitpflege älterer Menschen. Sie engagiert sich in der Aus- und Weiterbildung, v.a. im pflegerischen Bereich. Dazu gehört auch die Entwicklung zeitgemässer Formen von Spiritualität. Sie verpflichtet sich, für die Diakonissen des Mutterhauses in gesunden, kranken und alten Tagen zu sorgen. Sie sichert das Leben der Diakonissen-Schwesternschaft in materieller und geistlicher Hinsicht und unterstützt deren Entwicklung. Oberstes Anliegen ist das Wohl und die Respektierung der Würde jedes der Stiftung anvertrauten Menschen. Die Stiftung versteht sich als diakonisches Werk, d.h. sie orientiert sich bei der praktischen Arbeit in den einzelnen Betrieben wie bei der Entwicklung einer Unternehmensstrategie an einer christlichen Haltung. In allen Führungsgremien und in den Führungspositionen sollen beide Geschlechter angemessen vertreten sein. Die Stiftung kann sodann alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung und Erreichung des Stiftungszweckes zu fördern oder zu erleichtern, soweit sie mit dem Begriff der Gemeinnützigkeit vereinbar sind. Sie kann sich insbesondere an anderen Organisationen bzw. Unternehmen beteiligen und solche gründen, erwerben, pachten, finanzieren oder mit solchen fusionieren. Die Stiftung ist überdies ermächtigt, einzelne Aufgaben juristisch zu verselbständigen oder sie in Zusammenarbeit mit Dritten zu erfüllen und entsprechend vertraglich zu regeln.