Bewertung Stiftung Diakonie Bethanien
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Diakonie Bethanien in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Diakonie Bethanien
Die Stiftung bezweckt, der diakonischen Tradition und den christlichen Werten verpflichtet, Menschen in verschiedenen Lebenslagen zu unterstützen, Hilfe und Geborgenheit zu bieten und vielfältig Gastfreundschaft zu pflegen. Zu diesem Zweck unterstützt, fördert oder betreibt die Stiftung Projekte, Tätigkeiten, Werke und Betriebe in den Bereichen Pflege, Therapie, Verpflegung, Unterkunft, Betreuung, Schutz, Begegnung und Beratung insbesondere von Senioren, Kindern, Jugendlichen und Familien, welche allen Menschen, ungeachtet von Geschlecht, Herkunft, politischer, weltanschaulicher und glaubensmässiger Zugehörigkeit offenstehen. Zu den weiteren Aufgaben gehört die lebenslängliche Sicherung des Lebensunterhalts der Diakonissen der Diakonie Bethanien per Gründungszeitpunkt der Stiftung sowie die Durchführung von Anlässen und Informationsveranstaltungen für Personen, die der Diakonie Bethanien besonders nahestehen oder diese begleiten («Freundeskreis Diakonie Bethanien»). Die Stiftung kann alle Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, welche geeignet sind, die Erreichung des Zwecks zu fördern oder zu erleichtern. Die Stiftung kann insbesondere Personal beschäftigen, Infrastrukturen bereitstellen, betreiben oder fördern, einzelne Aufgaben juristisch verselbständigen, in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen erfüllen oder sie damit beauftragen und zu diesem Zweck finanzieren oder Spenden vergeben. Die Stiftung kann Körperschaften gründen, erwerben, veräussern, auflösen oder zusammenlegen. Diese Tätigkeiten sind zulässig, sofern der Stiftung daraus keine übermässigen Risiken erwachsen. Die Stiftung kann Immobilien erstellen, erwerben, halten, verwalten, vermitteln, vermieten, veräussern und zu Finanzierungzwecken belasten. Die Stiftung kann mit anderen Stiftungen fusionieren, wenn eine Fusion sachlich gerechtfertigt ist, und der Wahrung und Durchführung des Stiftungszwecks dient. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung hauptsächlich in der Schweiz tätig. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter. Sie verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Sie kann sich im Rahmen ihres Zweckes an weiteren Unternehmen beteiligen, sofern dadurch ihre Steuerbefreiung nicht gefährdet wird. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.









