Bewertung Stiftung Compaterra
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Compaterra in Guggisberg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Compaterra
Die Stiftung bezweckt, Tiere zu halten und sie für Therapiezwecke auszubilden. Sie unterstützt Menschen in schwierigen Lebenssituationen und fördert die Integration benachteiligter und behinderter Menschen im Alltag, insbesondere beim behindertengerechten Bauen und im öffentlichen Verkehr. Sie bildet im Weiteren Hilfshunde für betagte und behinderte Menschen auf deren Bedürfnisse aus (Blindenführ-, Assistenz- und Autismushunde sowie weitere Hilfshunde). Sie kann auch eine Tierambulanz betreiben. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung im Kanton Bern tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen und ein Gewinn wird nicht angestrebt. Die Stiftung kann für die Verfolgung ihrer Zwecke sowohl die Erträge des Vermögens und ausdrücklich auch die Vermögenssubstanz selber einsetzen.