Bewertung Stiftung Büvetta Tarasp
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Büvetta Tarasp in Scuol wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Büvetta Tarasp
Die Stiftung bezweckt, die fachgerechte Sanierung und anschliessend den nachhaltigen Betrieb einschliesslich des Unterhalts und fachgerechter Erneuerung der historischen Trinkhalle Büvetta Tarasp und der Chasa Carola mit den jeweils dazugehörigen Mineralquellen. Diese Mineralquellen sind zwingend dauerhaft zu betreiben, substanzerhaltend zu unterhalten und erneuern sowie für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zwecks Generierung von Mitteln für den primären Stiftungszweck gemäss Absatz 1 dürfen die Gebäude mitsamt den Quellen Lucius, Emerita und Carola ergänzend zu der dort beschriebenen Nutzung auch kommerziell genutzt werden. Die Details betreffend öffentliche und private/kommerzielle Nutzung sowie betreffend Betriebsorganisation sind im Reglement zu regeln. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem in Absatz 1 erwähnten Zweck gewidmet.









