Bewertung Stiftung Atusana
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Atusana in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Atusana
Zweck der Stiftung ist die Durchführung, Förderung und Unterstützung von Massnahmen, Aktivitäten und Projekten, welche der Gesundheitsförderung dienen. Die Stiftung kann hierzu insbesondere selbst als vom Bund anerkannte Trägerin der sozialen Krankenversicherung auftreten oder sich an Organisationen beteiligen, welche als vom Bund anerkannte Trägerinnen der sozialen Krankenversicherung auftreten und weitere im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und in der Krankenversicherungsverordnung (KVV) vorgesehene Versicherungsarten anbieten und vermitteln, sowie Rückversicherungsverträge abschliessen. Hier bezweckt die Stiftung, die Versicherten nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall und Mutterschaft zu schützen. Die Stiftung kann, sofern sie selber als vom Bund anerkannte Trägerin der sozialen Krankenversicherung auftritt, im Rahmen der bundesrechtlichen Bestimmungen Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung und weitere im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der Krankenversicherungsverordnung (KVV) vorgesehene Versicherungsarten anbieten und vermitteln, sowie Rückversicherungsverträge abschliessen. Weiter kann sich die Stiftung Branchenverbänden und anderen Vereinigungen des Gesundheitswesens anschliessen. Die Stiftung kann sich an Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens oder an anderen Versicherungen beteiligen oder solche gründen sowie generell alle Aktivitäten ausüben, die der Erreichung des Zwecks direkt oder indirekt dienlich sind.