Bewertung Stiftung Alterszentrum Wehntal
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Alterszentrum Wehntal in Schöfflisdorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Alterszentrum Wehntal
Die Stiftung erstellt und betreibt in Schöfflisdorf ein Alterszentrum, welches Wohnformen für altersgerechtes Wohnen bereitstellt sowie betreuende und pflegerische Dienstleistungen anbietet. Die Stiftung kann auch altersgerechte Wohnungen und altersgerechte Plätze in dezentralen Wohn- und Pflegeformen bereitstellen und betreiben oder solche Einrichtungen Dritter in geeigneter Weise unterstützen. Die Stiftung erfüllt für die Gemeinden Bachs, Niederweningen, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur, ("Stiftergemeinden") den gesetzlichen Versorgungsauftrag im Alters- und Pflegeheimbereich. Die Stiftung schliesst diesbezüglich mit den Stiftergemeinden Leistungsvereinbarungen ab, welche auch das Berichtswesen an die Stiftergemeinden regeln. Die Stiftung kann weitere Aufgaben erfüllen, die mit dem vorstehend genannten im Zusammenhang stehen oder geeignet sind, diese zu fördern. Die Stiftung kann im Rahmen des Stiftungszweckes alleine oder zusammen mit anderen Organisationen und Institutionen zusätzliche Aufgaben übernehmen. Sie kann diesbezüglich auch Leistungsvereinbarungen abschliessen. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke