Bewertung Stiftung ALLOPA
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung ALLOPA in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung ALLOPA
Die Stiftung ALLOPA bezweckt die Unterstützung gemeinnütziger Stiftungen und insbesondere der Stiftung OPA - Objective Polyglot Apprenticeship (CH-020.7.000.598.6), welche hilfsbedürftigen Menschen Hilfe (in Form einer Anschubfinanzierung, einer Ausbildung etc.) und damit die Chance gibt, mittelfristig - wirtschaftlich betrachtet - "auf die eigenen Füsse" zu kommen. Die Stiftung kann hilfsbedürftige Personen zu diesem Zweck auch direkt unterstützen. Die Stiftung kann den Erhalt von Arbeitskräften in der Schweiz fördern und im Weiteren hilfsbedürftige Menschen und Tiere und gemeinnützige Projekte sowie gemeinnützige Institutionen im In- und Ausland direkt oder indirekt unterstützen, soweit dies aufgrund eines vorgängig durch die zuständige Steuerbehörde auf die Gemeinnützigkeit geprüften Reglements erfolgt. Die Stiftung strebt keinen Gewinn an. Etwaige Stiftungsgewinne stehen der Stiftung zur Verwirklichung ihres Zweckes zur Verfügung und werden reinvestiert.