Bewertung Steinegg Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Steinegg Stiftung in Herisau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Steinegg Stiftung
Zweck der Stiftung ist - die Unterstützung und Förderung gemeinnütziger und kultureller Werke mit Schwergewicht - aber nicht ausschliesslich - im Kanton Appenzell Ausserrhoden sowie in begründeten Fällen auch in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und St. Gallen und in der übrigen Schweiz sowie im Ausland, - die Unterstützung von Organisationen und Veranstaltungen, deren Tätigkeit und Erfolg den Interessen der Öffentlichkeit dienen, - die Leistung von Beiträgen zur Erhaltung einer gesunden Wirtschaftsstruktur in der Ostschweiz mit Schwergewicht im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Zur Sicherung moderner Arbeitsplätze soll die Stiftung die Steinegg Aktiengesellschaft, Herisau, und deren wichtige Beteiligungen fördern. Über die Art und den Umfang der Stiftungsleistungen beschliesst im Rahmen der Stiftungsurkunde und des Stiftungsreglements der Stiftungsrat. Er wird dazu besondere Richtlinien erlassen. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung einmalige oder wiederkehrende Beiträge irgendwelcher Art ausrichten. Die Stiftungsleistungen werden vom Stiftungsrat nach freiem Ermessen festgesetzt, und es bestehen auf deren Ausrichtung keine klagbaren Rechtsansprüche.