Bewertung Schwarzwildgewöhnungsgatter (SWGG)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Schwarzwildgewöhnungsgatter (SWGG) in Elgg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Schwarzwildgewöhnungsgatter (SWGG)
Der Verein betreibt im Kanton Zürich ein Schwarzwildgewöhnungsgatter für die Ausbildung von Jagdhunden. Insbesondere bezweckt der Verein: a) die tierschutzgerechte und tiergerechte, tierwürdige und gesunde Haltung und Betreuung der Wildschweine im Schwarzwildgewöhnungsgatter; b) die Förderung der Erziehung, Ausbildung und das Erlangen des Eignungsnachweises von Jagdhunden im Schwarzwildgewöhnungsgatter; c) den Abschluss aller notwendigen Nutzungsverträge mit den für die Betreuung der Wildschweine und den Unterhalt der vorhandenen Infrastrukturanlagen betrauten Personen sowie Dritten, welche weitere Infrastrukturanlagen (Parkplätze, Logistikräume, etc.) zur Verfügung stellen; d) die Beantragung und die Aufrechterhaltung aller behördlichen Bewilligungen für den Betrieb des Schwarzwildgewöhnungsgatters, soweit sie den Verein betreffen; e) den Abschluss von Anstellungsverträgen mit Personen, die für den Verein tätig sind, insbesondere mit dem Verantwortlichen für die Wildschwein-Betreuung und den Unterhalt der Infrastruktur, dem Geschäftsführer dem oder den Gattermeister(n) und deren Stellvertreter; f) unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen (AGJ) und der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter Schweiz den Erlass von Reglementen, Richtlinien und Anweisungen, die für den Betrieb des Schwarzwildgewöhnungsgatters erforderlich sind; g) die Betreuung, Instruktion und Aufklärung der Jagdhundeführer, die ihren Hund im Schwarzwildgewöhnungsgatter ausbilden wollen; h) das Erlangen von Eignungsnachweisen von Jagdhunden im Schwarzwildgewöhnungsgatter.