Bewertung Sagemcom (Schweiz) AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Sagemcom (Schweiz) AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Sagemcom (Schweiz) AG
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Vertrieb von industriell hergestellten Produkten und anderen Kommunikationswerkzeugen, ebenso wie von entsprechenden Komponenten, Einzelteilen und Zubehör. Die Gesellschaft darf in allen Bereichen, die mittelbar oder unmittelbar mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen, tätig sein; sie darf aber keine Grundstücke ohne vorherige Genehmigung des zuständigen Schweizer Amts mittelbar oder unmittelbar erwerben, halten oder veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte durchführen, die mittelbar oder unmittelbar mit ihrem Zweck zusammenhängen. Sie kann ferner Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann verbundenen Gesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für den direkten oder indirekten Nutzen von verbundenen Gesellschaften oder Dritten Sicherheiten aller Art begründen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft.









