Bewertung SIG Wohlfahrtsfonds
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für SIG Wohlfahrtsfonds in Neuhausen am Rheinfall wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über SIG Wohlfahrtsfonds
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie ausserordentlichen Fürsorgeleistungen. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch: Zuweisungen an die SIG-Pensionskasse oder deren Rechtsnachfolgerin durch die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen. Diese Zuweisungen können an die Stelle von Arbeitgeberbeiträgen treten; Zuweisungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Diese Zuweisungen kann auch die Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien beinhalten; die im freien Ermessen des Stiftungsrates liegende Entrichtung von einmaligen oder wiederkehrenden ausserordentlichen Fürsorgeleistungen an aktive und pensionierte Mitarbeiter des Konzerns in der Schweiz sowie an deren Angehörige für die Milderung der wirtschaftlichen Folgen von Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit/Unfall, Invalidität, Tod und Notlage; die Förderung von Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Gesundheitsförderung und -prävention. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen weder Saläre, Löhne, Gratifikationen, Teuerungszulagen noch andere Leistungen ausgerichtet werden, denen lohnähnlicher Charakter zukommt.









