Bewertung Roxo GmbH (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Roxo GmbH in Stans wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Roxo GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Behebung und Verhinderung von Feuchtigkeitsschäden, die Planung und Durchführung von Gebäudesanierungen nach Wasserschäden, bei übermässiger Feuchtigkeitseinwirkung und Folgeschäden, inklusive die fachgerechte Beseitigung von Schimmelpilz- und Schädlingsbefall, Wiederherstellungen und Reinigungen, insbesondere mit Trockeneis, und alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben, halten, belasten und veräussern sowie im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie ist befugt, zur Erreichung ihres Zweckes jede Handlung vorzunehmen und jedes Rechtsgeschäft mit privaten und öffentlichen Parteien zu tätigen und alle Massnahmen zu ergreifen, mit denen beabsichtigt wird, den Gesellschaftszweck zu fördern oder die mit diesem in Zusammenhang stehen.