Bewertung Rosenxt Holding AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Rosenxt Holding AG in Stans wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Rosenxt Holding AG
Die Gesellschaft bezweckt die Beauftragung von Forschung und Entwicklung durch Dritte, den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Immaterialgüterrechten jeglicher Art wie Patente, Know-how und Markenrechte sowie die Erteilung von Lizenzen. Sie kann sich Im ln- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen und Grundeigentum erwerben, halten, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft kann auch Finanzierungen jeder Art durchführen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und sonstige Dritte eingehen, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder die der Verwaltungsrat zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder als im Interesse der Gesellschaft liegend erachtet.









